Berlin, am 6. September 2000
Bundesministerin der Justiz Prof. Dr.
Däubler-Gmelin: Vergütungsbericht zeigt, dass Künstler, Autoren und andere kreativ
Tätige benachteiligt werden.
Künstler, Autoren und andere kreativ
Tätige auch künftig angemessen am Ertrag ihrer Arbeit beteiligen
Im Sommer hat die Bundesregierung auftragsgemäß ihren Bericht
über die Entwicklung der Vergütungen für Künstler, Autoren und andere kreativ
Tätige vorgelegt.
Diese Vergütungen, die aufgrund des Urheberrechtsgesetzes von 1965 u.a. auf Kopiergeräte
und Leerkassetten erhoben und von Verwertungsgesellschaften wie GEMA und VG Wort an die
berechtigten Urheber verteilt werden, sind seit 1985, also seit mehr als 15 Jahren nicht mehr
erhöht worden. Der Vergütungsbericht zeigt sogar, dass sie aufgrund der technischen
und wirtschaftlichen Entwicklungen real zurückgegangen sind. Zum Vergleich: Die Löhne und
Einkommen sind seit dieser Zeit erheblich gestiegen. Bundesministerin Prof. Dr. Herta
Däubler-Gmelin: "Heute sind ausgerechnet die Künstler, Autoren und die übrigen kreativ
Tätigen die Leidtragenden der ansonsten sehr zu begrüßenden technischen und
wirtschaftlichen Entwicklung. Das widerspricht unserem grundgesetzlichen Auftrag zu Schutz und
Förderung des geistigen Eigentums. Deshalb müssen Wege gefunden werden, die Schriftsteller
und Journalisten, die Musiker und anderen kreativ Schaffenden wieder angemessen an den
Erträgen ihrer Arbeit zu beteiligen." In dem am 5. Juli 2000 vom Bundeskabinett
beschlossenen Vergütungsbericht, der jetzt dem Bundestag vorliegt, wird daher vorgeschlagen,
dort, wo nicht Gerichtsurteile die neuen Ton- und Vervielfältigungsträger bzw. -geräte in
die Vergütungspflicht einbeziehen, dies durch eine Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes
von 1965 zu tun. Bei den Scannern und Fotokopiergeräten sind entsprechende Änderungen
schon in Kraft getreten. Die Bundesjustizministerin: "Jeder Käufer eines
Kassettenrekorders zahlt heute ganz selbstverständlich seine – im übrigen geringe –
Abgabe. Jeder weiß, wie preiswert diese Geräte heute sind – trotz Abgabe. Die Kosten für
die Einbeziehung moderner Medien in diese Abgabepflicht durch Gerichtsentscheidungen oder
Gesetzesänderung wird die Verbraucherinnen und Verbraucher deshalb nicht annähernd so hoch
belasten, wie Vertreter von Interessenverbänden dies jetzt behaupten. Die Einbeziehung ist
jedoch zum Schutz des geistigen Eigentums erforderlich."

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