Bundesministerium der Justiz
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Mitteilungen


Berlin, am 6. September 2000

Bundesministerin der Justiz Prof. Dr. Däubler-Gmelin:
Vergütungsbericht zeigt, dass Künstler, Autoren und andere kreativ Tätige benachteiligt werden.

Künstler, Autoren und andere kreativ Tätige auch künftig angemessen am Ertrag ihrer Arbeit beteiligen

Im Sommer hat die Bundesregierung auftragsgemäß ihren Bericht über die Entwicklung der Vergütungen für Künstler, Autoren und andere kreativ Tätige vorgelegt.

Diese Vergütungen, die aufgrund des Urheberrechtsgesetzes von 1965 u.a. auf Kopiergeräte und Leerkassetten erhoben und von Verwertungsgesellschaften wie GEMA und VG Wort an die berechtigten Urheber verteilt werden, sind seit 1985, also seit mehr als 15 Jahren nicht mehr erhöht worden.

Der Vergütungsbericht zeigt sogar, dass sie aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen real zurückgegangen sind. Zum Vergleich: Die Löhne und Einkommen sind seit dieser Zeit erheblich gestiegen.

Bundesministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin: "Heute sind ausgerechnet die Künstler, Autoren und die übrigen kreativ Tätigen die Leidtragenden der ansonsten sehr zu begrüßenden technischen und wirtschaftlichen Entwicklung. Das widerspricht unserem grundgesetzlichen Auftrag zu Schutz und Förderung des geistigen Eigentums. Deshalb müssen Wege gefunden werden, die Schriftsteller und Journalisten, die Musiker und anderen kreativ Schaffenden wieder angemessen an den Erträgen ihrer Arbeit zu beteiligen."

In dem am 5. Juli 2000 vom Bundeskabinett beschlossenen Vergütungsbericht, der jetzt dem Bundestag vorliegt, wird daher vorgeschlagen, dort, wo nicht Gerichtsurteile die neuen Ton- und Vervielfältigungsträger bzw. -geräte in die Vergütungspflicht einbeziehen, dies durch eine Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes von 1965 zu tun.

Bei den Scannern und Fotokopiergeräten sind entsprechende Änderungen schon in Kraft getreten.

Die Bundesjustizministerin: "Jeder Käufer eines Kassettenrekorders zahlt heute ganz selbstverständlich seine – im übrigen geringe – Abgabe. Jeder weiß, wie preiswert diese Geräte heute sind – trotz Abgabe. Die Kosten für die Einbeziehung moderner Medien in diese Abgabepflicht durch Gerichtsentscheidungen oder Gesetzesänderung wird die Verbraucherinnen und Verbraucher deshalb nicht annähernd so hoch belasten, wie Vertreter von Interessenverbänden dies jetzt behaupten. Die Einbeziehung ist jedoch zum Schutz des geistigen Eigentums erforderlich."